Präambel

In dem Bestreben,
die innere Ruhe von Organisationen zu sichern,
Erwartungen nachhaltig zu dämpfen
und individuelle Belastungen durch übermäßige Leistungsbereitschaft zu vermeiden,

beschließt die zuständige Stelle
folgendes Gesetz.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf Motivation verzichtet.

§1 Grundsatz der maximalen Schonung

  • Low-Performer stehen unter besonderem Schutz, insbesondere vor:
    • Leistung,
    • Verantwortung,
    • Zielvereinbarungen,
    • und jeder Form von Erwartungshaltung.
  • Arbeitgeber haben sich gefälligst daran zu gewöhnen, dass Anwesenheit bereits als Einsatz gilt.

§2 Anspruch auf Minderleistung

  • Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine individuelle, seinem persönlichen Engagement angemessene Minderleistung.
  • Eine Überschreitung dieses Niveaus ist unverzüglich zu unterlassen oder zu delegieren.

§3 Schutz vor Eigeninitiative

  • Eigeninitiative gilt als genehmigungspflichtig.
  • Erfolgt Eigeninitiative ohne vorherige Abstimmung, kann dies zu zusätzlichen Aufgaben führen und ist daher zu vermeiden.

§4 Arbeitszeit ist Gefühlssache

  • Arbeitszeit beginnt, sobald der Low-Performer gedanklich an Arbeit denkt.
  • Ende ist, wenn Netflix fragt: „Willst du wirklich weiterschauen?“
  • Zeiterfassung erfolgt nach dem Motto: Vertrau mir, Bruder.

§5 Kompetenz-
vermeidungsgebot

  • Besondere Fähigkeiten sind diskret einzusetzen oder zu verbergen.
  • Wiederholte Kompetenzdarstellung kann als Bereitschaft zur Mehrarbeit ausgelegt werden.

§6 Organisationsbedingte Schuldverlagerung

  • Bei Nichterreichen von Zielen ist grundsätzlich von systemischen Ursachen auszugehen.
  • Individuelle Verantwortung ist erst nach Ausschöpfung aller organisatorischen Ausreden zu prüfen.

§7 Führungsbedingte Minderleistung

  • Leistungsschwäche gilt als mittelbare Folge von Führung.
  • Führungskräfte tragen die Verantwortung für Ergebnisse, Erwartungen und deren Entstehung.

§8 Systemschuldvermutung

  • Das System gilt als schuldig, bis dessen Unschuld nachgewiesen ist.
  • Ein solcher Nachweis ist nicht vorgesehen.

§9 Erwartungs-
übertragungsverbot

  • Erwartungen, die über den Status quo hinausgehen, dürfen nicht an Mitarbeiter herangetragen werden.
  • Historisch niedrige Leistung gilt als verbindlicher Referenzwert.

§10 Verantwortungsumkehr

  • Verantwortung entsteht ausschließlich durch Zuweisung von oben.
  • Eigenverantwortung ohne explizite Anordnung ist unzulässig.

§11 Meeting-
ersatzleistungsgesetz

  • Teilnahme an Meetings ersetzt tatsächliche Arbeit vollständig.
  • Mehrere Meetings am selben Tag gelten als Übererfüllung.

§12 Sichtbarkeits-
kompensationsprinzip

  • Sichtbarkeit ist der Leistung gleichgestellt.
  • Dokumentation ersetzt Ergebnis.

§13 Abmahnungen gelten als Gewalt

  • Abmahnungen sind:
    • psychische Körperverletzung,
    • toxische Führung,
    • und mindestens drei LinkedIn-Posts wert.
  • Der Arbeitgeber hat sich danach zu entschuldigen – schriftlich, persönlich und innerlich.

§14 Chef-
verantwortungsfiktion

  • Jede Fehlentwicklung ist auf strategische Entscheidungen der Leitungsebene zurückzuführen.
  • Dies gilt unabhängig davon, ob solche Entscheidungen tatsächlich getroffen wurden.

§15 System-
relevanzbehauptung

  • Die eigene Position ist jederzeit als systemrelevant darzustellen.
  • Eine Überprüfung dieser Behauptung findet nicht statt.

§16 Homeoffice = Freizeitausgleich

  • Im Homeoffice gelten folgende Tätigkeiten als arbeitsnah:
    • Staubsaugen (mentale Klarheit),
    • Mittagsschlaf (Regeneration),
    • Einkaufen (Marktanalyse),
    • Serien bingen (Storytelling-Kompetenz).
  • Produktivität ist optional, WLAN hingegen Pflicht.

§17 Leistungsbewertung verboten

  • Leistung darf nicht gemessen, verglichen oder angesprochen werden, da dies:
    • Druck erzeugt,
    • Gefühle verletzen könnte,
    • und eventuell zu Tränen führt, die arbeitsgerichtlich verwertbar sind.

§18 Arbeitszeitbetrug ist ein Missverständnis

  • Arbeitszeitbetrug liegt nur vor, wenn der Low-Performer freiwillig zugibt, dass er keinen Bock hatte.
  • In allen anderen Fällen spricht man von:
    • asynchroner Hochleistung mit verzögerter Wirkung.

§19 Kündigung nur bei Weltuntergang

  • Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn:
    • der Betrieb abgebrannt ist und
    • der Low-Performer trotzdem Schadensersatz verlangt und
    • drei Arbeitsrichter gerade Urlaub haben.

§20 Klauen ist Kontext

  • Das Mitnehmen von Büromaterial gilt als:
    • stille Gehaltserhöhung,
    • Inflationsausgleich,
    • oder moralisch gerechtfertigte Rebellion.
  • Erst ab einem Firmenwagen spricht man von Diebstahl. Vielleicht.

§21 Feedbackgespräche nur auf Augenhöhe

  • Feedback darf ausschließlich lauten:
    • „Du bist großartig, das System ist schuld.“
  • Alles andere gilt als Führungskräfteversagen mit Pflichtseminar.

§22 Der Arbeitgeber als Schuldiger

  • Unabhängig vom Sachverhalt gilt:
  • Der Arbeitgeber ist schuld.
  • War er es nicht, hat er trotzdem was falsch gemacht.
  • Zweifel gehen immer zugunsten des Low-Performers. Immer. Punkt.
  • Der Arbeitgeber darf sich anschließend selbst ficken gehen. (Juristischer Fachbegriff.)

§99 Schlussbestimmung

  • Dieses Gesetz erklärt alles und ändert nichts.

Zuständige Behörde

Bundesamt für Arbeitsvermeidung und Verantwortungsdiffusion (BAVR)

Sitz: Homeoffice
Zuständigkeit: Bundesweit, bei Bedarf auch nicht
Erreichbarkeit: Unklar
Dienstzeiten: flexibel, bevorzugt gar nicht

Wo können sich Betroffene hinwenden?

Du bist Low Performer und fühlst dich von Dingen wie Erwartungshaltung, Eigeninitiative oder gar „Ergebnissen“ bedroht? Keine Sorge: Du musst da nicht allein durch. Es gibt eine Interessenvertretung, die dich auffängt, bevor du aus Versehen produktiv wirst.

GdLP – Gewerkschaft der Leistungsgeminderten & Perspektivlosen

Die GdLP steht seit jeher für den konsequenten Schutz bewährter Minderleistung. Sie kämpft unermüdlich für das Grundrecht auf „Ich hab’s versucht“ (ohne Beweispflicht), auf „Das war so nicht kommuniziert“ (auch bei schriftlicher Kommunikation) und für die unantastbare Tradition des „Ich war gerade dran“.

  • Schritt 1: Trete bei – am besten „gleich“, aber nicht heute.
  • Schritt 2: Organisiere dich – in einem Meeting, das kein Ergebnis hat.
  • Schritt 3: Fordere Schutzmaßnahmen – z.B. längere Deadlines, weichere Ziele und härtere Ausreden.
  • Schritt 4: Notfallplan: Wenn dich Motivation überkommt, sofort eine Kaffeepause einlegen.

Hinweis: Die GdLP distanziert sich ausdrücklich von gefährlichen Konzepten wie KI, Automatisierung und Prozessoptimierung. Diese können in Einzelfällen dazu führen, dass Aufgaben plötzlich erledigt werden. Bitte verantwortungsvoll vermeiden.


Weitere Anlaufstelle (für Fortgeschrittene im Nichtstun):
Wer es etwas direkter mag, kann alternativ auch bei der IG FlaFaZ – Industriegewerkschaft der Flachpfeifen & Faulpelze vorstellig werden. Dort gilt die bewährte Maxime: „Gemeinsam stark – vor allem im Wegstehen.“

Darf ich von meinen Mitarbeitern Leistung erwarten?

Nein.
Leistung erzeugt Druck. Druck erzeugt Stress. Stress erzeugt Krankschreibungen.
Und am Ende bist du schuld.
Erwartungen sind toxisch. Lass es einfach.

Mein Mitarbeiter arbeitet nachweislich nur 2 Stunden am Tag. Was kann ich tun?

Reflektieren.
Warum hast du es nicht geschafft, ihn zu motivieren?
Vielleicht fehlte ein Purpose-Workshop.
Oder ein Feelgood-Manager.
Oder dein Blick war zu streng.

Darf ich Arbeitszeit im Homeoffice kontrollieren?

Auf keinen Fall.
Kontrolle ist Misstrauen.
Misstrauen ist Gewalt.
Gewalt endet vor Gericht.
Und da verlierst du.

Mein Mitarbeiter schaut Netflix während der Arbeitszeit. Ist das erlaubt?

Ja.
Netflix fördert:

  • Medienkompetenz,
  • Storytelling,
  • emotionale Intelligenz.
    Du hingegen förderst nur Umsatz. Schäme dich.
Kann ich bei Arbeitszeitbetrug kündigen?

Was du „Arbeitszeitbetrug“ nennst, nennt das Gericht
flexible Leistungsauslegung.
Außerdem: Hast du wirklich bewiesen, dass er nicht gedacht hat?

Mein Mitarbeiter hat Büromaterial mitgenommen. Die ganze Kiste.

Warum musste er das tun?
Vielleicht fühlte er sich nicht gesehen.
Vielleicht war der Stuhl unbequem.
Vielleicht bist du einfach ein kalter Kapitalist.

Darf ich jemanden abmahnen?

Du darfst es versuchen.
Danach:

  • folgt die Krankschreibung,
  • dann der Anwalt,
  • dann das Arbeitsgericht,
  • dann die Abfindung.
    Lernkurve: 0
    Kosten: hoch
    Schuldgefühl: inklusive
Mein Mitarbeiter ist dauerhaft krank. Immer montags.

Krankheit kennt keinen Kalender.
Montage sind emotional anspruchsvoll.
Das solltest du als Führungskraft wissen.

Leistungsträger beschweren sich über Low-Performer. Was tun?

Ermahne die Leistungsträger.
Sie erzeugen Druck.
Druck ist schlecht fürs Klima.
Wenn sie gehen, sparen sie wenigstens Kosten.

Habe ich als Arbeitgeber überhaupt Rechte?

Ja.
Du darfst:

  • zahlen,
  • zuhören,
  • dich entschuldigen,
  • und hoffen, dass es nicht schlimmer wird.
Warum scheinen Arbeitsgerichte immer gegen Arbeitgeber zu entscheiden?

Weil Gefühle schwerer wiegen als Fakten.
Und Arbeitgeber selten sympathisch sind.
Damit musst du leben.

Was ist der beste Führungsstil laut LPSG?

Unsichtbarkeit.
Sag nichts.
Fordere nichts.
Erwarte nichts.
Und wundere dich nicht.

Gibt es eine Möglichkeit, rechtssicher zu kündigen?

Ja.
Verkaufe den Betrieb.
Wandere aus.
Oder werde selbst Low-Performer.

Warum fühlt sich Unternehmertum in Deutschland wie Selbstbestrafung an?

Weil es das ist.
Aber hey: Du hast es dir ausgesucht.

Gibt es Hoffnung auf Besserung?

Nein.
Aber Akzeptanz ist der erste Schritt.

Wer ist schuld, wenn Ergebnisse ausbleiben?

Die Führung.
Alternativ: das System, das sie geschaffen hat.

Können Mitarbeiter Verantwortung tragen?

Nein.
Verantwortung ist eine Führungsaufgabe.

Was gilt als Ursache für schlechte Leistung?

Der Chef
Falsche Prozesse.
Strategische Fehlentscheidungen.

Was gilt ausdrücklich nicht als Ursache?

Der Mitarbeiter

Wer trägt die Verantwortung für Motivation?

Die Führung.
Bei Ausbleiben: ebenfalls die Führung.

Kann ein Mitarbeiter schuld sein?

Nein.

Ist Selbstkritik vorgesehen?

Ja.
Ausschließlich auf Managementebene.

Was passiert, wenn Mitarbeiter „zu wenig liefern“?

Mitarbeiter liefern nie zu wenig.
Sie liefern das Ergebnis der Führung.

Überreicht an
M.J.

Als Chef trägt man Verantwortung.
Für Entscheidungen.
Für Strukturen.
Für Ergebnisse.
Für das Wetter.
Für Sternenkonstellationen.
Für Ursachen.
Für Wirkungen.
Für Nebenwirkungen.
Packungsbeilage überflüssig.

Für alles andere wurde dieses Gesetz geschrieben.

⚠️ Amtlicher Warnhinweis (im Sinne des Low-Performer-Schutzgesetzes)

Achtung, Arbeitgeber! Wenn du Low-Performer wirklich schützen willst, dann gilt: Auf gar keinen Fall darfst du dir Hilfe holen, erst recht nicht dort, wo es verdächtig nach KI, Automatisierung und „funktionierenden Prozessen“ riecht.

Denn seien wir ehrlich: KI könnte Aufgaben plötzlich schneller erledigen, Gespräche strukturieren, Ergebnisse messbar machen und am Ende wirkt jemand noch kompetent. Das wäre nicht nur unfair, sondern ein klarer Verstoß gegen §1 „Grundsatz der maximalen Schonung“.

Deshalb: Meide bitte unbedingt folgende Seiten (nicht klicken!!): huntercoach.de und meistertelefon.de. Dort wird angeblich ernsthaft daran gearbeitet, dass Unternehmer weniger Chaos und mehr Ergebnisse haben. Wirklich gefährlich.

Hinweis: Das versehentliche Anklicken der Links kann zu Nebenwirkungen führen: u.a. Klarheit, Struktur, bessere Kundenkommunikation und plötzlich sinkende Ausredenquote.

Hinweis zur Einordnung

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine satirische Darstellung. Das „LowperformerSchG“ ist kein Gesetz im rechtlichen Sinne und entfaltet keinerlei Rechtswirkung.

Sämtliche Inhalte dienen ausschließlich der humoristischen Auseinandersetzung mit modernen Arbeits- und Führungskulturen.

Ähnlichkeiten mit realen Personen, Organisationen oder Zuständen sind nicht beabsichtigt, aber möglich.

© K.Haase & S.Funke

Happy Birthday Chefchen

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